Tenor

1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 17.08.2017 wird zurückgewiesen.

2. Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe erbringt.

 

Gründe

I. Die Parteien streiten um die Rückabwicklung eines Darlehensvertrages nach von den Klägern erklärtem Widerruf ihrer auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärungen.

Die Parteien schlossen am ... 2006 einen als "Baufinanzierung" überschriebenen Darlehensvertrag über einen Nominalbetrag von 223.700 EUR mit einer Laufzeit von 28 Jahren, einem anfänglichen effektiven Jahreszins von 6,01% und einer monatlichen Rate von 1.340,97 EUR zur Kontonummer ... (Anlage K7, Bl. 19 f.). Die Vertragsurkunde enthält folgende

"Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Ich bin an meine Willenserklärung (Antrag auf Abschluss des Darlehensvertrages mit der ...bank AG bzw. ihren Kooperationspartnern) nicht mehr gebunden, wenn ich sie binnen zwei Wochen widerrufe.

Form des Widerrufs

Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Fristlauf

Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir

  • ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
  • die Vertragsurkunde, mein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der

Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Adressat des Widerrufs

Der Widerruf ist zu senden an die

...bank AG Filiale ..., ..., XXXX E...

oder

Fax-Nr.: ... oder E-Mail: kreditwiderruf@...bank.com

Die ...bank ist auch Adressat der Widerrufserklärung, soweit es um den Widerruf der an die Kooperationspartner gerichteten Willenserklärungen geht.

Widerruf bei bereits erhaltener Leistung

Habe ich vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits eine Leistung von der Bank oder ihren Kooperationspartnern erhalten, so kann ich mein Widerrufsrecht dennoch ausüben. Widerrufe ich in diesem Fall, so muss ich die empfangene Leistung jedoch an die Bank bzw. den jeweiligen Kooperationspartner zurückgewähren und der Bank bzw. dem jeweiligen Kooperationspartner die von mir aus der Leistung gezogenen Nutzungen herausgeben.

Kann ich die von der Bank bzw. dem Kooperationspartner mir gegenüber erbrachte Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren - beispielsweise weil dies nach dem Inhalt der erbrachten Leistung ausgeschlossen ist -, so bin ich verpflichtet, insoweit Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass ich die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Das gilt auch für den Fall, dass ich die von der Bank bzw. dem Kooperationspartner erbrachte Leistung bestimmungsgemäß genutzt habe. Diese Verpflichtung zum Wertersatz kann ich vermeiden, wenn ich die erbrachte Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist nicht in Anspruch nehme."

Im Anschluss daran folgen die gesonderten Unterschriften der Darlehensnehmer mit Datum vom 30.06.2006. Zudem bestätigten sich nochmals mit gesonderten Unterschriften und mit Datum vom 30.06.2006 den Erhalt der Widerrufsbelehrung (vgl. Anlage K1, Bl. 21).

Mit dem Darlehensvertrag ist eine von den Parteien am 30.06.2006 unterzeichnete dreiseitige "Sicherheitenbestellung mit Sicherungszweckerklärung und ergänzenden Vereinbarungen" verbunden (Bl. 206 ff.). Danach wird eine Grundschuld über 223.700 EUR, lastend auf dem im Grundbuch von ..., Blatt ..., Flurstück ..., eingetragenen Grundstück bestellt. Dieser Vereinbarung ist ebenfalls eine von den Klägern am 30.06.2006 unterschriebene Widerrufsbelehrung beigefügt, die wie folgt lautet:

"Widerrufsbelehrung:

Widerrufsrecht

Ich bin an meine Willenserklärung (Baufinanzierung, Sicherheitenbestellung mit Sicherungszweckerklärung und ergänzenden Vereinbarungen) nicht mehr gebunden, wenn ich sie binnen zwei Wochen widerrufe.

Form des Widerrufs

Der Widerruf muss in Textform (z. B. schriftlich, mittels Telefax- oder E-Mail-Nachricht) erfolgen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten.

Fristlauf

Der Lauf der Frist für den Widerruf beginnt einen Tag, nachdem mir

  • ein Exemplar dieser Widerrufsbelehrung und
  • eine Vertragsurkunde, ein schriftlicher Vertragsantrag oder eine Abschrift der

Vertragsurkunde oder meines Vertragsantrages zur Verfügung gestellt wurden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Adressat des Widerrufs

Der Widerruf ist zu senden an die

...bank AG E..., ..., XXXX E...

oder

Fax-Nr.: ... oder E-Mail: kreditwiderruf@...bank.com".

Am 16.07.2006 vereinbarten die Parteien durch einen handschriftlichen Zusatz auf dem am 30.06.2006 unterzeichneten Vertragsformular, dass der Nominalzinssatz "fest 10 J." gelten solle (Anlage B 3, Bl. 200).

Mit Schreiben vom 20.05.2014, der Beklagt...

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