Rz. 109

Die Eigenkapitalrentabilität (EKR) setzt das Jahresergebnis ins Verhältnis zum Eigenkapital. Ihre Grundform lautet:

 
Eigenkapitalrentabilität = Jahresergebnis nach Minderheitenanteilen
Eigenkapital ohne Minderheitenanteile

Die Eigenkapitalrentabilität, auch Unternehmerrentabilität genannt, gibt an, wie effizient das Unternehmen mit dem von den Unternehmenseignern zur Verfügung gestellten Kapital gearbeitet hat.[1] Sie beantwortet die Frage, ob für den Eigner ein Gewinn erwirtschaftet wurde und in welchem Verhältnis dieser Gewinn zum zur Verfügung gestellten Eigenkapital steht. Sie ist für den Eigentümer eines Unternehmens wichtig, da sie ihm durch Vergleich mit der branchenüblichen Eigenkapitalrentabilität und der üblichen Verzinsung langfristiger Anlagen am Markt Aufschluss über die unternehmenseigene Ertragskraft liefert. Die vom Unternehmen gefahrene Steuerpolitik wird durch die Wahl des Jahresergebnisses nach Steuern bei der Messung der Ertragskraft mit berücksichtigt.[2]

 

Rz. 110

Die Grundform der Eigenkapitalrentabilität wird im Allgemeinen als ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip angesehen, da im Zähler eine Zeitraumgröße, im Nenner hingegen eine zeitpunktbezogene Bestandsgröße steht. Als Modifikation wird daher vorgeschlagen, die Kennzahl auf Basis des durchschnittlichen Eigenkapitals zu berechnen. Wenn die Eigenkapitalrentabilität verwendet wird, sollte der Analyst aufgrund des Leverage-Effektes immer auch die Eigenkapitalquote beachten, da eine Steigerung der Eigenkapitalrentabilität durch eine höhere Umsatzrentabilität, einen höheren Gesamtkapitalumschlag oder eine niedrigere Eigenkapitalquote möglich ist.

[1] Vgl. Lachnit/Müller, Bilanzanalyse, 2. Aufl. 2017, S. 225.
[2] Vgl. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 26. Aufl. 2021, S. 1229. Alternativ könnte der Steuereffekt durch die Berücksichtigung von adjustierten Ertragsteuern beseitigt werden.

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