Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat in seiner Sitzung am 28.9.2022 die IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten (IDW PS KMU) verabschiedet. Die insgesamt 9 Prüfungsstandards können bei der Prüfung von Abschlüssen und Lageberichten von weniger komplexen Einheiten angewendet werden. Hierbei werden die internationalen Anforderungen der ISA nicht vollumfänglich berücksichtigt, sondern in Form eines sog. Bottom-up-Ansatzes auf eine typisierte Risikosituation einer weniger komplexen Einheit reduziert. Der Abschlussprüfer wird auch mit den IDW PS KMU in die Lage versetzt, ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit zu erteilen. Die Standards können also auch bei gesetzlichen Abschlussprüfungen nach den §§ 317 ff. HGB angewendet werden. Die IDW PS KMU dürfen bereits für die Prüfung von Abschlüssen und Lageberichten für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, angewendet werden. Zudem ist eine freiwillige vorzeitige Anwendung der IDW PS KMU zulässig. Konkret verabschiedet wurden.

IDW PS KMU 1: Anwendung und Vorbemerkungen.

IDW PS KMU 2: Übergreifende Anforderungen an eine Abschlussprüfung.

IDW PS KMU 3: Auftragsannahme bei einer und vorbereitende Tätigkeiten für eine Abschlussprüfung.

IDW PS KMU 4: Risikoidentifizierung und -beurteilung.

IDW PS KMU 5: Reaktionen auf beurteilte Risiken.

IDW PS KMU 6: Abschließende Prüfungshandlungen, Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen und Erlangung schriftlicher Erklärungen.

IDW PS KMU 7: Prüfungsurteil, Berichterstattung und Archivierung im Rahmen der Abschlussprüfung

IDW EPS KMU 8: Prüfung des Lageberichts bei kleineren, weniger komplexen Unternehmen.

IDW PS KMU 9 (06.2022): Ergänzende Anforderungen für besondere Fälle.

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