• Die EU-Offenlegungsverordnung verlangt deutlich mehr Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken und Nachhaltigkeitsauswirkungen sowie bezüglich der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten. Ein Großteil der neuen Anforderungen ist seit März 2021 umzusetzen. Betroffen sind bestimmte Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften bzw. Investmentvermögen.
  • Ergänzend sind weitere Anforderungen nach der Taxonomie-Verordnung zu beachten. Durch das Fondsstandortgesetz (FoStoG) vom 3.6.2021 wurden umfangreiche neue gesetzliche Prüfungspflichten im KAGB, VAG und WpHG geregelt. Zur Unterstützung des Berufsstands hat das IDW einen neuen Praxishinweis entwickelt. Dieser beschreibt den Prüfungsgegenstand und gibt erste Hinweise zum prüferischen Vorgehen. Dabei wurden die aufsichtlichen Vorgaben der BaFin berücksichtigt, welche sich an dem derzeit eingeschätzten Risikopotenzial für Greenwashing orientieren.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge