Die technischen Verhandlungen und die Ausarbeitung von Rechtsvorschriften werden laufend fortgesetzt. Die endgültige Abstimmung des EU-Parlaments wird im Herbst erwartet. Änderungen sind bis dahin noch möglich. Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Unternehmen müssen bei der Umsetzung der neuen Berichtspflichten auch deren Prüfbarkeit sicherstellen. Die sich aus der Verschiebung der Erstanwendung auf die Berichtsjahre 2024/2025 ergebende Chance sollten Unternehmen nutzen.

 

Literaturtipps

Erster Entwurf des Richtlinientextes nach Abschluss der Verhandlungen: https://www.consilium.europa.eu/media/57644/st10835-xx22.pdf, Abruf am 1.10.2022.

Die EFRAG hat zu den einzelnen ESRS Lehrmaterial veröffentlicht, aus dem ersichtlich wird, welche Angaben im jeweiligen ESRS auch gemäß ISSB bzw. SEC zu machen sind. Die Unterlagen sind abrufbar unter: EFRAG (sharefile.com), Abruf am 1.10.2022.

Orth/Meyer, Green and more: Künftige Pflicht zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht – Eine Herausforderung nicht nur für den Berufsstand, WPg 2022, S. 909 ff.

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