Entscheidungsstichwort (Thema)

Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH

 

Leitsatz (redaktionell)

Durchgreifende Bedenken gegen die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten ergeben sich aus dem Gesichtspunkt, dass die in Rechtsstreitigkeiten dieser Art ergehenden, der Klage stattgebenden Entscheidungen nach den im GmbH- Recht entsprechend anwendbaren §§ 248 Abs. 1 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 Aktien-Gesetz über die nur zwischen den Parteien wirkende Rechtskraft des § 325 Abs. 1 ZPO hinaus für und gegen alle Gesellschafter und Gesellschaftsorgane wirken, auch wenn sie an dem Verfahren nicht als Partei teilgenommen haben..

 

Fundstellen

Haufe-Index 714168

BGHZ, 278

BB 1996, 1074

NJW 1996, 1753

ZIP 1996, 830

DNotZ 1996, 694

JZ 1996, 1017

GmbHR 1996, 437

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