Entscheidungsstichwort (Thema)
Berechnung des Zugewinns. Anwartschaftsrecht des Nacherben. Schiedsgutachtervertrag
Leitsatz (redaktionell)
1. BGB § 2313 ist bei der Berechnung des Zugewinns nicht entsprechend anwendbar.
2. Zur Bewertung des Anwartschaftsrechtes des Nacherben beim Zugewinnausgleich.
3. Zum Schiedsgutachtervertrag betr eine notwendige Wertermittlung.
Normenkette
BGB §§ 1374-1376, § 2100 ff., §§ 2100, 2313
Fundstellen
Haufe-Index 542297 |
BGHZ 87, 367 |
BGHZ, 367 |
NJW 1983, 2244 |
DNotZ 1984, 394 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen