Schlagwörter
Erstattungszinsen, Einkünfteerzielungsabsicht, Privatnutzung, Verfassung, Tarif, Alleinerziehende, Kinderfreibetrag
Rechtsfrage (Thema)
Setzt die Besteuerung vom Finanzamt gezahlter Erstattungszinsen als Einkünfte aus Kapitalvermögen eine Einkünfteerzielungsabsicht des Steuerpflichtigen voraus? Mindern vom Arbeitnehmer anlässlich der Privatnutzung seines Dienstwagens selbst getragene Mautgebühren, Fähr- und Parkkosten sowie AfA für einen selbst angeschafften Fahrradträger den nach der 1 %-Methode ermittelten geldwerten Vorteil aus der Fahrzeugüberlassung? Sind die Höhe der Kinderfreibeträge im Veranlagungszeitraum 2017 sowie die Besteuerung Alleinerziehender nach dem Grundtarif verfassungsgemäß?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 32 Abs. 6, §§ 32a, 6 Abs. 1 Nr. 4; AO § 233a; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
Verfahrensgang
Sächsisches FG (Urteil vom 09.11.2020; Aktenzeichen 1 K 1869/18) |
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