Schlagwörter

Investmentfonds, Veräußerungsgewinn, Aktie, Termingeschäft, Verrechnung, Missbrauch, Rückwirkung

 

Rechtsfrage (Thema)

Ist bei einer Anlage in einem Spezial-Investmentfonds im Jahr 2011 der gesondert und einheitlich festzustellende Veräußerungsgewinn um die im Rahmen eines Aktien-Forwardgeschäfts geleisteten Barausgleichszahlungen zu mindern? Ist die mit Wirkung ab dem 01.01.2018 eingeführte Vorschrift des § 39 Abs. 3 InvStG (betreffend sog. Kopplungsgeschäfte) rückwirkend auf den vorliegenden Fall anzuwenden?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

InvStG § 2 Abs. 2 S. 2, § 3 Abs. 4, § 39 Abs. 3; EStG § 20 Abs. 2 S. 1 Nrn. 1, 3 Buchst. a, § 15 Abs. 4; KStG § 8b Abs. 2; AO § 42

 

Verfahrensgang

FG Köln (Entscheidung vom 10.12.2020; Aktenzeichen 12 K 2675/16)

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