Schlagwörter

Prozesszinsen, Erstattungszinsen, Steuerbarkeit

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Haben in überschneidenden Zeiträumen, für die sowohl Prozesszinsen als auch Erstattungszinsen entstehen, Prozesszinsen materiellen Vorrang, so dass Erstattungszinsen aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Anrechnung gemäß § 236 Abs. 4 AO in Prozesszinsen "umqualifiziert" werden und eine entsprechende Festsetzung erfolgen muss?

2. Sind Prozesszinsen steuerbare Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

AO § 236 Abs. 4, § 233a; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 3

 

Verfahrensgang

FG München (Urteil vom 01.04.2019; Aktenzeichen 2 K 787/18)

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