Schlagwörter
Prozesszinsen, Erstattungszinsen, Steuerbarkeit
Rechtsfrage (Thema)
1. Haben in überschneidenden Zeiträumen, für die sowohl Prozesszinsen als auch Erstattungszinsen entstehen, Prozesszinsen materiellen Vorrang, so dass Erstattungszinsen aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Anrechnung gemäß § 236 Abs. 4 AO in Prozesszinsen "umqualifiziert" werden und eine entsprechende Festsetzung erfolgen muss?
2. Sind Prozesszinsen steuerbare Kapitalerträge i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG?
Zulassung
- Zulassung durch BFH -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
AO § 236 Abs. 4, § 233a; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 12 Nr. 3
Verfahrensgang
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