Schlagwörter

Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Grenzgänger, Abfindung, Frankreich

 

Rechtsfrage (Thema)

Keine Anwendung der Grenzgängerregelung im DBA-Frankreich auf Abfindungszahlungen

Setzt die Regelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich (sog. Grenzgängerregelung) eine aktive Tätigkeit und eine zeitliche Kongruenz zwischen Tätigkeit und Zahlung voraus, die bei einer Abfindung für das Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis nicht vorliegt? Steht daher das Besteuerungsrecht für Abfindungen von Grenzgängern nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich dem Tätigkeitsstaat zu?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

AO § 155 Abs. 1 S. 3; EStG § 39b Abs. 3 S. 1, § 34 Abs. 1 S. 3, § 1 Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d, § 24 Nr. 1 Buchst. a; DBA FRA Art. 13 Abs. 5, 1 S. 1

 

Verfahrensgang

FG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.02.2020; Aktenzeichen 6 K 1055/18)

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