Schlagwörter
Doppelbesteuerung, Besteuerungsrecht, Grenzgänger, Abfindung, Frankreich
Rechtsfrage (Thema)
Keine Anwendung der Grenzgängerregelung im DBA-Frankreich auf Abfindungszahlungen
Setzt die Regelung des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich (sog. Grenzgängerregelung) eine aktive Tätigkeit und eine zeitliche Kongruenz zwischen Tätigkeit und Zahlung voraus, die bei einer Abfindung für das Ausscheiden aus einem Dienstverhältnis nicht vorliegt? Steht daher das Besteuerungsrecht für Abfindungen von Grenzgängern nach Art. 13 Abs. 1 DBA-Frankreich dem Tätigkeitsstaat zu?
Zulassung
- Zulassung durch FG -
Rechtsmittelführer
Steuerpflichtiger
Normenkette
AO § 155 Abs. 1 S. 3; EStG § 39b Abs. 3 S. 1, § 34 Abs. 1 S. 3, § 1 Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d, § 24 Nr. 1 Buchst. a; DBA FRA Art. 13 Abs. 5, 1 S. 1
Verfahrensgang
FG Baden-Württemberg (Urteil vom 11.02.2020; Aktenzeichen 6 K 1055/18) |
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