Schlagwörter

Aufstockungsbetrag, Altersteilzeit, Altersteilzeitgesetz, Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt

 

Rechtsfrage (Thema)

Schließt die Auszahlung des Aufstockungsbetrages nach dem Altersteilzeitgesetz erst nach Eintritt des Steuerpflichtigen in den Ruhestand die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 28 EStG aus?

(Im Streitfall handelt es sich um eine Konzernvereinbarung, nach der teilnehmende Arbeitnehmer an der Entwicklung des Aktienkurses der X AG in einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum in Form einer Einmalzahlung profitieren sollten. Erst zum Ende des Zeitraums erfolgte die Ermittlung des Auszahlungsbetrages einschließlich des Aufstockungsbetrages nach dem Altersteilzeitgesetz, die den Arbeitnehmern anschließend zufloss. Die Altersteilzeit des Klägers endete ca. nach der Hälfte des Zeitraums.)

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Verwaltung

 

Normenkette

EStG § 3 Nr. 28, § 32b S. 1 Nr. 1 Buchst. g; AltTZG §§ 2-3, 5

 

Verfahrensgang

FG Köln (Urteil vom 22.11.2021; Aktenzeichen 6 K 1902/19)

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