Schlagwörter

Außergewöhnliche Belastung, Notwendigkeit, Angemessenheit, Ermessensentscheidung, Verdeckte Gewinnausschüttung, Unentgeltliche Überlassung, Behinderung, Mehrbedarf

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Ist Steuerpflichtigen bei der Beurteilung, ob Aufwendungen notwendig und angemessen im Sinne des § 33 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind, ein Ermessensspielraum einzuräumen?

2. Ist eine verdeckte Gewinnausschüttung aufgrund der unentgeltlichen Überlassung eines behindertengerecht umgebauten Hauses zugleich als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 EStG beim Mehrheitsgesellschafter zu berücksichtigen, soweit diese einen behinderungsbedingten Mehrbedarf abdeckt?

 

Zulassung

- Zulassung durch BFH -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

EStG § 33 Abs. 1-2

 

Verfahrensgang

FG München (Entscheidung vom 27.10.2022; Aktenzeichen 10 K 3292/18)

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