Schlagwörter

Zinsen, Hinzurechnung, Gewerbesteuer, Versicherung, Entgelt, Schulden, Verbindlichkeit

 

Rechtsfrage (Thema)

1. Handelt es sich bei Zinsen auf Depotverbindlichkeiten um Entgelte auf Schulden i.S. des § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG?

2. Sind bei Rückversicherungsunternehmen --anders als bei Erstversicherungsunternehmen-- Zinsen auf Depotverbindlichkeiten gemäß § 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG hinzuzurechnen?

3. Sind bei Depotzinsen und Depoterträgen aus dem Retrozessionsgeschäft, soweit sie in einem dokumentierten wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, zumindest Zinsaufwand und Zinsertrag zu verrechnen?

 

Zulassung

- Zulassung durch FG -

 

Rechtsmittelführer

Steuerpflichtiger

 

Normenkette

GewStG § 8 Nr. 1 Buchst. a; HGB § 254; EStG § 5 Abs. 1a S. 2

 

Verfahrensgang

FG München (Entscheidung vom 25.07.2022; Aktenzeichen 7 K 361/21)

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