Leitsatz (amtlich)

Die nach § 184 Abs. 2 Nr. 2 FGO zulässige Berufung (Klage) des FA-Vorstehers gegen eine für den Steuerpflichtigen günstige Einspruchsentscheidung des Steuerausschusses kann nicht zu einer Schlechterstellung des Steuerpflichtigen über den mit dem Einspruch angegriffenen Steuerbescheid hinaus führen.

 

Normenkette

FGO § 184 Abs. 2 Nr. 2, § 96 Abs. 1 S. 2

 

Fundstellen

BStBl II 1973, 823

BFHE 1974, 229

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