Leitsatz (amtlich)
Es bedarf keiner Nachholung einer ordnungsmäßigen Lehrzeit im steuerberatenden, wirtschaftsberatenden oder kaufmännischen Beruf, wenn ein Bewerber ohne eine derartige Lehrzeit die Gehilfenprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Normenkette
Fundstellen
BStBl II 1969, 693 |
BFHE 1969, 256 |
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