Entscheidungsstichwort (Thema)
Vorausabtretung von ESt-Erstattungsansprüchen bei Nettolohnvereinbarung
Leitsatz (NV)
1. Die bei einer Nettolohnvereinbarung vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer stellt steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.
2. Abflüsse auf Grund von ESt-Erstattungsansprüchen, die sich erst aus noch durchzuführenden ESt-Veranlagungen ergeben, können bei diesen Veranlagungen nicht als negative Einnahmen berücksichtigt werden.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 22.06.1990 - VI R 162/86 (NV); BFH/NV 1991, 156
Fundstellen
Dokument-Index HI1132478 |
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