Entscheidungsstichwort (Thema)

Disquotale Kapitalerhöhung bei der Betriebs-GmbH als Entnahme

 

Leitsatz (NV)

1. Eine Kapitalerhöhung, mit der ein nur an der Betriebskapitalgesellschaft Beteiligter seine Beteiligungsquote vergrößern kann, stellt sich als Entnahme aus dem Besitzunternehmen dar (Fortführung des BFH-Urteils vom 17. November 2005 III R 8/03, BFH/NV 2006, 650).

2. Für den Tatbestand der Entnahme ist ohne Bedeutung, ob der Nur-Betriebsgesellschafter, auf den stille Reserven des Besitzunternehmens übergegangen sind, nach der Kapitalerhöhung im Sinne von § 17 EStG wesentlich beteiligt ist.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 1 S. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 17; FGO § 99 Abs. 2

 

Verfahrensgang

FG Düsseldorf (Urteil vom 25.06.2004; Aktenzeichen 8 K 8251/00 G)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1516618

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge