Entscheidungsstichwort (Thema)
Disquotale Kapitalerhöhung bei der Betriebs-GmbH als Entnahme
Leitsatz (NV)
1. Eine Kapitalerhöhung, mit der ein nur an der Betriebskapitalgesellschaft Beteiligter seine Beteiligungsquote vergrößern kann, stellt sich als Entnahme aus dem Besitzunternehmen dar (Fortführung des BFH-Urteils vom 17. November 2005 III R 8/03, BFH/NV 2006, 650).
2. Für den Tatbestand der Entnahme ist ohne Bedeutung, ob der Nur-Betriebsgesellschafter, auf den stille Reserven des Besitzunternehmens übergegangen sind, nach der Kapitalerhöhung im Sinne von § 17 EStG wesentlich beteiligt ist.
Normenkette
EStG § 4 Abs. 1 S. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4, § 17; FGO § 99 Abs. 2
Verfahrensgang
FG Düsseldorf (Urteil vom 25.06.2004; Aktenzeichen 8 K 8251/00 G) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1516618 |
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