Entscheidungsstichwort (Thema)
Grundstücksveräußerung zur Beendigung einer Betriebsaufspaltung oder Grundstückshandel
Leitsatz (NV)
1. Ein fremd vermieteter Grundstücksteil kann Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens sein. Die Zuordnung des fremd vermieteten Grundstücksteils als Anlagevermögen des Besitzunternehmens geht einer Zuordnung zu einem Grundstückshandel vor, ohne dass es darauf ankommt, ob er notwendig oder gewillkürt zum Besitzunternehmen gehört.
2. Solange das Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage der Betriebsgesellschaft genutzt wird, bleibt es auch dann Anlagevermögen des Besitzunternehmens, wenn es zum Verkauf angeboten wird; die sachliche Verflechtung besteht fort.
3. Endet die Betriebsaufspaltung durch die Grundstücksveräußerung, so scheidet sie als Zählobjekt für einen gewerblichen Grundstückshandel aus.
Normenkette
EStG § 4 Abs. 3, §§ 15-16; HGB § 247 Abs. 2
Fundstellen
Dokument-Index HI1776204 |
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