Leitsatz (redaktionell)

Freiwillige Zuschüsse eines Gewerbetreibenden zur Errichtung einer Fußgängerzone, in der der Gewerbebetrieb liegt, sind, wenn sie nicht grundstücksbezogen sind, sofort abzugsfähige Betriebsausgaben und keine nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens.

 

Normenkette

EStG § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1 Nr. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Urteil v. 12.04.1984 - IV R 137/80 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132128

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