Entscheidungsstichwort (Thema)

Verfahrensrecht/Abgabenordnung

 

Leitsatz (amtlich)

Die Revisionsbegründungsfrist wird nur in Lauf gesetzt, wenn die Rechtsmittelbelehrung auch darauf hinweist, daß die Revision innerhalb einer bestimmten Frist zu begründen ist. Der IV. Senat schließt sich dem Urteil des VI. Senats des BFH VI R 80/66 vom 15. Juli 1966 (BFH 86, 543, BStBl III 1966, 595) an.

 

Normenkette

FGO § 105 Abs. 2 Nr. 6, § 120 Abs. 1, §§ 124, 184/2/2

 

Fundstellen

BStBl III 1967, 613

BFHE 1967, 259

BFHE 89, 259

StRK, FGO:120 R 12

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