Entscheidungsstichwort (Thema)

Ärztliche Leistungen eines Notrettungsvereins?

 

Leitsatz (NV)

Gründen niedergelassene Ärzte einen Verein, der sich dem (öffentlichen) Träger des Rettungsdienstes gegenüber zur Vorhaltung eines Systems der ärztlichen Notfallrettung verpflichtet, ist für die Anwendung der Steuerbefreiung des §4 Nr. 14 UStG auf Umsätze des Vereins zunächst zu prüfen, ob die ärztlichen Notrettungsmaßnahmen von dem sich der Ärzte bedienenden Verein oder von den Ärzten im eigenen Namen ausgeführt werden.

 

Normenkette

UStG 1991 § 4 Nr. 14

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

BFH/NV 1998, 361

HFR 1998, 392

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