Leitsatz (amtlich)
Der I. Senat legt dem Großen Senat des BFH - zu Nr. 1 gemäß § 11 Abs. 3 FGO, zu Nr. 2 gemäß § 11 Abs. 4 FGO - folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: 1. Sind eine gegen eine GmbH verhängte Geldstrafe gemäß § 890 der Zivilprozeßordnung a. F. sowie eine gegen die GmbH verhängte Geldbuße wegen Verstoßes gegen § 38 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 3. Januar 1966 (BGBl I, 37) als Betriebsausgaben abzugsfähig? 2. Sind die mit den genannten Verfahren zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten als Betriebsausgaben abzugsfähig?
Normenkette
KStG a.F. § 6 Abs. 1 S. 1; EStG § 4 Abs. 4
Verfahrensgang
FG Hamburg |
Fundstellen
Haufe-Index 74078 |
BStBl II 1982, 556 |
BFHE 1982, 531 |
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