Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Freistellung vom Zinsabschlag für Holdingunternehmen

 

Leitsatz (NV)

Der Zinsabschlag gemäß §43 Abs. 1 EStG ist auch bei einem Holdingunternehmen vorzunehmen, dessen Unternehmensgegenstand der Erwerb und die Veräußerung von Aktien und von anderen Vermögensbeteiligungen ist. Auch wenn bei einem solchen Unternehmen die Kapitalertragsteuer und die anrechenbare Körperschaftsteuer auf Dauer höher wären als die gesamte festzusetzende Einkommensteuer (sog. Überzahler), beruht die Überzahlung nicht auf Grund der "Art seiner Geschäfte" im Sinne von §44 a Abs. 5 EStG.

 

Normenkette

EStG § 43 Abs. 1, § 44a Abs. 5; KStG § 49 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 66648

BFH/NV 1998, 163

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