Leitsatz (amtlich)

Der Streitwert bei einer Klage gegen die Ablehnung der Bewilligung eines besonderen Zollverkehrs kann sich in bestimmten Fällen nicht nach der Höhe der damit verbundenen Abgabenvergünstigung, sondern nach dem zu erwartenden Reingewinn bei der Durchführung des beabsichtigten Geschäfts bestimmen.

 

Normenkette

FGO a.F. § 140 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 71627

BStBl II 1976, 568

BFHE 1977, 31

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