Entscheidungsstichwort (Thema)

Offenbare Unrichtigkeit bei Eintragung einer falschen Kennziffer

 

Leitsatz (NV)

1. Bei Eintragung einer falschen Kennziffer im Eingabewertbogen kann eine offenbare Unrichtigkeit vorliegen.

2. Die Frage, ob in einem solchen Fall ein Rechtsirrtum oder ein mechanisches Vergreifen vorliegt, ist vom FG anhand der Umstände des Einzelfalles zu würdigen.

3. Die rein theoretische Möglichkeit, daß jedem Kennzifferneintrag ein Rechtsirrtum zugrundeliegen kann, steht einer Berichtigung nicht entgegen.

 

Normenkette

AO 1977 § 129

 

Verfahrensgang

Niedersächsisches FG

 

Fundstellen

BFH/NV 1994, 517

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