Entscheidungsstichwort (Thema)

Bezugnahme auf Schriftsätze in anderen Verfahren; Zustellung eines Gerichtsbescheides an Kläger neben Prozeßbevollmächtigtem; kurze mündliche Verhandlung

 

Leitsatz (NV)

1. Die Bezugnahme auf Schriftsätze in anderen Verfahren stellt nur dann eine ordnungsgemäße Revisionsrüge dar, wenn es sich in beiden Verfahren um die gleiche Rechtsfrage und dieselben Prozeßbeteiligten handelt.

2. Wird ein Gerichtsbescheid außer an den Prozeßbevollmächtigten zusätzlich an die Kläger selbst zugestellt, so liegt darin keine Einschränkung der Vertretung der Kläger durch den Prozeßbevollmächtigten.

3. Die Kürze einer mündlichen Verhandlung ist allein noch kein Maßstab dafür, daß das Verfahren einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gleichkommt.

 

Normenkette

FGO § 116 Abs. 1 Nrn. 3-4, § 119 Nrn. 4-5, § 120 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 19.12.1995 - III R 121/93 (NV); BFH/NV 1996, 557

 

Fundstellen

Haufe-Index 1132851

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge