Entscheidungsstichwort (Thema)
Bezugnahme auf Schriftsätze in anderen Verfahren; Zustellung eines Gerichtsbescheides an Kläger neben Prozeßbevollmächtigtem; kurze mündliche Verhandlung
Leitsatz (NV)
1. Die Bezugnahme auf Schriftsätze in anderen Verfahren stellt nur dann eine ordnungsgemäße Revisionsrüge dar, wenn es sich in beiden Verfahren um die gleiche Rechtsfrage und dieselben Prozeßbeteiligten handelt.
2. Wird ein Gerichtsbescheid außer an den Prozeßbevollmächtigten zusätzlich an die Kläger selbst zugestellt, so liegt darin keine Einschränkung der Vertretung der Kläger durch den Prozeßbevollmächtigten.
3. Die Kürze einer mündlichen Verhandlung ist allein noch kein Maßstab dafür, daß das Verfahren einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung gleichkommt.
Normenkette
FGO § 116 Abs. 1 Nrn. 3-4, § 119 Nrn. 4-5, § 120 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 2
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 19.12.1995 - III R 121/93 (NV); BFH/NV 1996, 557
Fundstellen
Haufe-Index 1132851 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen