Entscheidungsstichwort (Thema)

PKH-Antrag einer juristischen Person oder einer parteifähigen Vereinigung

 

Leitsatz (NV)

Eine juristische Person -- Entsprechendes gilt für eine parteifähige Vereinigung (hier: GbR) -- hat ihrem Antrag auf Bewilligung von PKH eine Erklärung über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Außerdem sind Erklärungen der am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten -- hier also der Gesellschafter -- über deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse auf dem nach §117 Abs. 2 und 4 ZPO vorgesehenen amtlichen Vordruck einzureichen. Schließlich ist darzulegen, daß die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung allgemeinen Interessen zuwiderlaufen würde.

 

Normenkette

FGO § 142; ZPO §§ 116-117

 

Fundstellen

Haufe-Index 154406

BFH/NV 1999, 339

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