Leitsatz (redaktionell)

1. Ob bei der Kostenberechnung für die Revisionsinstanz im Falle von Revisionsbegehren mehrerer Rechtsmittelkläger von einem oder von mehreren Revisionsverfahren auszugehen ist, hängt von der Behandlung der Revisionsbegehren durch den BFH in seiner abschließenden Entscheidung ab.

2. Zur Frage der unrichtigen Sachbehandlung, wenn mit der Erinnerung gerügt wird, eine durch das FG beschlossene Verfahrensverbindung sei nicht beachtet worden.

 

Normenkette

FGO § 73 Abs. 1 S. 1; GKG § 8 Abs. 1 S. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 15.02.1984 - II E 1/84 (V)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132125

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