Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerblicher Grundstückshandel: Abschirmwirkung einer Kapitalgesellschaft, unbedingte Veräußerungsabsicht bei der Veräußerung eines Einkaufszentrums

 

Leitsatz (NV)

1. Beauftragt ein Bauherr aufgrund diverser schuldrechtlicher Verträge verschiedene von ihm beherrschte Kapitalgesellschaften mit der Projektierung, Bebauung und Vermietung eines Einkaufszentrums, sind ihm die Aktivitäten dieser Gesellschaften bei der Prüfung seiner eigenen Einzelaktivitäten zuzurechnen.

2. Neben den vom Großen Senat ausdrücklich anerkannten Ausnahmefällen können auch andere gewichtige Umstände auf eine gewerbliche Betätigung auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten schließen lassen, wenn sich aus diesen Umständen ergibt, dass die maßgebenden Tätigkeiten - Anschaffung, Bebauung - in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen wurden (Bestätigung der Rechtsprechung).

 

Normenkette

EStG § 15 Abs. 2; GewStG § 2 Abs. 1

 

Verfahrensgang

FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 03.05.2006; Aktenzeichen 1 K 2364/03)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1825132

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