Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzureichende Bezeichnung einer Divergenz
Leitsatz (NV)
1. Zur ausreichenden Bezeichnung einer Divergenzentscheidung gehört die Angabe des Aktenzeichens und Datums oder der Fundstelle.
2. Eine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz erfordert die Darlegung, daß das angefochtene Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrundegelegt hat, der mit der bezeichneten Entscheidung nicht übereinstimmt.
Normenkette
Gründe
Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 08.04.1994 - I B 204/93 (NV); BFH/NV 1995, 513
Fundstellen
Dokument-Index HI1132726 |
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