Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzureichende Bezeichnung einer Divergenz

 

Leitsatz (NV)

1. Zur ausreichenden Bezeichnung einer Divergenzentscheidung gehört die Angabe des Aktenzeichens und Datums oder der Fundstelle.

2. Eine ausreichende Bezeichnung einer Divergenz erfordert die Darlegung, daß das angefochtene Urteil einen abstrakten Rechtssatz zugrundegelegt hat, der mit der bezeichneten Entscheidung nicht übereinstimmt.

 

Normenkette

FGO § 115 Abs. 3 S. 3

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 08.04.1994 - I B 204/93 (NV); BFH/NV 1995, 513

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1132726

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