Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine freigebige Zuwendung eines Grundstücks durch dessen unentgeltliche Einbringung in GbR dem Werte nach

 

Leitsatz (NV)

Da eine freigebige Zuwendung erfordert, dass der Empfänger über das Zugewendete im Verhältnis zum Leistenden tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann, scheidet bei der unentgeltlichen Einbringung in eine GbR lediglich dem Werte nach eine freigebige Zuwendung des eingebrachten Wirtschaftsguts aus. Das Wirtschaftsgut ist erst dann freigebig zugewendet, wenn später auch das Eigentum unentgeltlich übertragen wird. Unerheblich ist, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise das dem Werte nach eingebrachte Grundstück gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 zuzurechnen ist.

 

Normenkette

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1

 

Gründe

Parallelentscheidung (im Volltext): BFH, Beschluss v. 01.02.2001 - II B 15/00 (NV); BFH/NV 2001, 1265

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1133245

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