Leitsatz (amtlich)

Der VIII. Senat legt gemäß § 11 Abs. 4 FGO dem Großen Senat des Bundesfinanzhofs folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor: Ist der Erwerber eines objektiv technisch oder wirtschaftlich noch nicht verbrauchten Gebäudes, das er kurz nach dem Erwerb abreißt, berechtigt, eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG vorzunehmen und die Abbruchkosten als sofort abzugsfähige Werbungskosten (Betriebsausgaben) abzusetzen?

 

Normenkette

EStG § 7 Abs. 1 S. 4

 

Fundstellen

BStBl II 1977, 287

BFHE 1977, 205

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge