Soweit wie möglich sollen die Kosten, die für die Erstellung und den Verkauf der Leistungen eines Unternehmens entstehen, direkt einer Kostenstelle oder einem Kostenträger zugeordnet werden. Bei den Einzelkosten, wie z. B. Material, Lohn, Frachten oder Spezialwerkzeuge, ist eine solche Zuordnung direkt möglich und stellt für Sie im Normalfall kein großes Problem dar.

Schwieriger gestaltet sich meist die Verteilung der Gemeinkosten. Einige Kostenarten können Sie z. B. mit Hilfe von Belegen einer bestimmten Kostenstelle zurechnen, etwa Werkzeugkosten, wenn die Werkzeuge für eine bestimmte Kostenstelle beschafft worden sind, oder einen Teil der Gehälter, wenn einzelne Personen ausschließlich auf einer Kostenstelle arbeiten. In anderen Fällen ist es nicht möglich bzw. unwirtschaftlich, die Gemeinkosten einer Kostenstelle oder einem Kostenträger unmittelbar zuzurechnen, etwa bei Mieten, Büromaterial, Reinigungskosten oder Versicherungen. Hier helfen Ihnen die Bezugsgrößen, die Gemeinkosten zumindest weitgehend verursachungsgerecht und exakt auf Kostenstellen und Kostenträger zu verteilen.

Hauptaufgabe der Bezugsgrößen ist es, einen möglichst direkten Bezug zwischen den entstandenen Kosten und dem Verursacher herzustellen, um die entstandenen Gemeinkosten so genau wie möglich auf Kostenstellen und später auf Kostenträger verteilen zu können. Bei Kostenstellen ist die Bezugsgröße im Idealfall gleichzeitig auch der Maßstab für die Leistungserstellung.

Dabei kommt sowohl für die Verteilung der Gemeinkostenarten auf Kostenstellen als auch für die Verteilung der Gemeinkosten der Kostenstellen auf die Kostenträger eine Vielzahl unterschiedlicher Bezugsgrößen in Betracht. Ihre Aufgabe ist es, die für den jeweiligen Zweck am besten geeignete Bezugsgröße auszuwählen und so in letzter Konsequenz eine möglichst genaue Kalkulation der Produktpreise zu ermöglichen.

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