Zur Abbildung der sich im Rahmen einer Bewertungseinheit ergebenden gegenläufigen Wertänderungen und Zahlungsströme sind mit der Einfrierungs- und der Durchbuchungsmethode grundsätzlich zwei Verfahren zulässig, wobei die angewandte Methode dem Grundsatz der Stetigkeit unterliegt.

3.1 Einfrierungsmethode

Bei der Einfrierungsmethode werden die Wertänderungen bzw. die Änderungen der Zahlungsströme von Grund- und Sicherungsgeschäft gar nicht gebucht, soweit sie auf den effektiven (wirksamen) Teil der Bewertungseinheit entfallen. Eine bilanzielle Erfassung erfolgt mithin nur für den ineffektiven (unwirksamen) Teil der Bewertungseinheit und für Risiken, die nicht abgesichert wurden. Sofern hieraus negative Wertänderungen oder Zahlungsabflüsse resultieren, ist eine bilanzielle Abbildung in Form von Drohverlustrückstellungen oder Abschreibungen notwendig. Bei positiven Wertänderungen oder Zahlungszuflüssen darf hingegen keine Realisation erfolgen. Auch vom IDW wird diese Methode empfohlen.

3.2 Durchbuchungsmethode

Im Rahmen der Durchbuchungsmethode werden hingegen auch die Wertänderungen bzw. Änderungen der Zahlungsströme aus dem effektiven Teil der Bewertungseinheit erfolgswirksam erfasst.

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