Unternehmer Huber veranstaltet mit seinen 5 Arbeitnehmern einen 2-tägigen Betriebsausflug. Die Fahrtkosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung betragen pro Person 200 EUR. Für die 5 Arbeitnehmer und Herrn Huber sind somit insgesamt Aufwendungen i. H. v. (6 × 200 EUR =) 1.200 EUR entstanden.
Die 200 EUR, die auf ihn selbst entfallen, bucht er auf das Konto "Sonstige betriebliche Aufwendungen". Von den Kosten, die auf die Arbeitnehmer entfallen, bucht er (5 × 110 EUR =) 550 EUR als lohnsteuerfreie Sachzuwendung. Die verbleibenden 450 EUR unterwirft Herr Huber pauschal mit 25 % der Lohnsteuer, sodass die pauschal versteuerten Lohnbestandteile nicht in der individuellen Lohnabrechnung erfasst werden. Die pauschale Steuer beträgt 126,57 EUR (450 EUR × 25 % = 112,50 EUR + (5,5 %) 6,19 EUR Solidaritätszuschlag + 7,88 EUR pauschale Kirchensteuer). Die in den Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Herr Huber bucht wie folgt:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4140/6130 | Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei | 550,00 | |||
4145/6060 | Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig | 450,00 | |||
4149/6069 | Pauschale Steuer auf sonstige Bezüge (z. B. Fahrtkostenzuschüsse) | 126,57 | |||
4900/6300 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | 200,00 | 1200/1800 | Bank | 1.326,57 |
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