Mit der sog. Fünftelregelung[1] soll die verschärfte Progressionswirkung durch die Zusammenballung von Einkünften mittels einer rechnerischen Verteilung der Einkünfte auf 5 Jahre verhindert werden. Die komplexe Berechnung sieht wie folgt aus:

 
Praxis-Beispiel

Fünftelregelung

Der verheiratete A hat im Jahr 2022 laufende Einkünfte i. H. v. 40.000 EUR und außerordentliche Einkünfte aus einem Veräußerungsgewinn i. H. v. 150.000 EUR. Unter Berücksichtigung von sonstigen Abzügen zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (z. v. E.) i. H. v. 10.000 EUR ergibt sich bei Anwendung der Fünftelregelung nach § 34 EStG folgende Einkommensteuer:

 
Laufende Einkünfte + 40.000 EUR
a. o. Einkünfte + 150.000 EUR
Abzüge zur Ermittlung des z. v. E. ./. 10.000 EUR
z. v. E. ohne Anwendung des § 34 EStG + 180.000 EUR

Ermittlung der Steuer lt. Splittingtabelle (Tarif 2022)

 
z. v. E. ohne Anwendung des § 34 EStG + 180.000 EUR
abzgl. a. o. Einkünfte ./. 150.000 EUR
verbleibendes z. v. E. + 30.000 EUR
Steuer lt. Splittingtabelle   1.774 EUR

Ermittlung der Steuer mit 1/5 der a. o. Einkünfte

 
verbleibendes z. v. E. + 30.000 EUR
zzgl. 1/5 der a. o. Einkünfte + 30.000 EUR
erhöhtes z. v. E. + 60.000 EUR
Steuer auf erhöhtes z. v. E.   9.902 EUR

Ermittlung des Unterschiedsbetrags

 
Steuer auf erhöhtes z. v. E.   9.902 EUR
Steuer auf verbleibendes z. v. E. ./. 1.774 EUR
Unterschiedsbetrag   8.128 EUR
Fünffaches des Unterschiedsbetrags   40.640 EUR

Steuerfestsetzung

 
Steuer auf verbleibendes z. v. E. 1.774 EUR
Steuer auf a. o. Einkünfte 40.640 EUR
Einkommensteuer 2022 42.414 EUR
 
Wichtig

Anteile einer Kapitalgesellschaft

Bei der Betriebsveräußerung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, zu deren Betriebsvermögen eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gehört, gilt eine Besonderheit: Der auf die Beteiligung entfallende Veräußerungsgewinn wird nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert und ist damit zu 40 % steuerfrei.[2] Dieser Gewinn scheidet deshalb aus der Besteuerung mit dem halben Durchschnittssteuersatz aus.[3]

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