Bei der Geldverkehrsrechnung handelt es sich um eine verkürzte Form der Vermögenszuwachsrechnung, bei der allein Kontenstände und Geldströme betrachtet werden. Es gilt der Grundsatz: Niemand kann mehr Geld ausgeben, als er vorher eingenommen hat. Der Betriebsprüfer wird sich vornehmlich dann der Geldverkehrsrechnungen bedienen, wenn ihm die Vermögensverhältnisse bekannt sind.

Zunächst schätzt der Betriebsprüfer die Einnahmen und ermittelt anschließend den Bedarf an Barmitteln. Dazu nimmt er u. a. den privaten Endbestand, die Einlagen, den privaten Anfangsbestand und den Privatverbrauch unter die Lupe. Anschließend stellt er die Gesamteinnahmen den Gesamtausgaben gegenüber.

Sind die Gesamtausgaben größer als die Gesamteinnahmen, sollte der Unternehmer dies plausibel erklären können. Kann er das nicht, wird die Differenz seinem Gewinn hinzugeschätzt und nachversteuert.

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