Als innerer Betriebsvergleich erfolgt der Vergleich der Buchführungsdaten des Unternehmens im Unternehmen direkt. Hierbei wird anhand des Waren- oder Materialeinsatzes des geprüften Betriebs der Umsatz nachkalkuliert, um entsprechende Rückschlüsse auf die mit dem Produkt oder der Dienstleistung erzielten Gewinne zu erhalten.

Zum inneren Betriebsvergleich zählt auch der Zeitreihenvergleich, bei dem in der Praxis über einen Zeitraum von 12 Monaten 6-10 Wochen aus der Buchhaltung des Unternehmens isoliert werden und anhand dieser Wochen die durchschnittlichen Rohgewinnaufschlagssätze ermittelt werden.

Der hierdurch ermittelte Rohgewinnaufschlagssatz wird dann den kompletten 12 Monaten zugrunde gelegt.

 
Hinweis

Vor einer Betriebsprüfung Zusammenarbeit mit dem Berater wichtig

Prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater die betrieblichen Besonderheiten, die in dem 6-10 Wochen-Zeitraum, den sich der Betriebsprüfer ausgesucht hat, vorhanden sind. Unter Umständen kann ein Zeitreihenvergleich zu erheblichen Rohgewinnaufschlagssätzen führen und ggf. falschen Ergebnissen führen, wenn die betrieblichen Besonderheiten in dem 6-10 Wochen-Zeitraum nicht extrahiert werden.

In der Gastronomie kann es z. B. zu hohen Wareneinkäufen vor den Osterfeiertagen kommen. Sucht sich der Prüfer aber den Wochenzeitraum für den Zeitreihenvergleich beginnend ab Karfreitag aus, führt dies zwangsläufig zu fehlerhaften Ergebnissen, weil die Wareneinkäufe vor den Feiertagen nicht berücksichtigt wurden, dafür aber die höheren Umsätze an den Osterfeiertagen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge