Praxis-Tipp

Was tun bei Prüfungsfeststellungen?

Hier kommt es stets auf den Einzelfall an. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Feststellungen gerechtfertigt sind oder nicht. Soweit diese gerechtfertigt sind, sollte versucht werden, eine Einigung mit dem Prüfer zu erwirken. Bei ungerechtfertigten Feststellungen sollte sorgsam abgewägt werden, ob man sich aus der misslichen Lage befreien kann oder nicht. Denn selbst wenn die Feststellung nicht gerechtfertigt sind, können trotzdem alle Indizien und Fakten gegen den Unternehmer sprechen. Für diesen Fall sollten befreiende Tatsachen gesammelt werden und diese dem Prüfer vorgetragen werden. Im besten Fall kann man somit eine Einigung, die für den Unternehmer erträglich ist, herbeiführen.

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