Die Verprobungsmöglichkeiten die den Außenprüfern im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Verfügung stehen sind vielfältig. Die relevantesten wurden vorstehend abgehandelt. Sicherlich haben einige Prüfer auch ihre eigenen Verprobungsmethoden. Der Artikel kann daher keine abschließende Vollständigkeit garantieren. Es sollte bedacht werden, dass es sich nur um Verprobungen handelt. Dies bedeutet nicht automatisch, dass der Betriebsprüfer den Sachverhalt korrekt und auch zutreffend erfasst hat. Außerdem basieren Verprobungen zumindest teilweise auch auf Annahmen und Schätzungen. Es sind daher viele Unschärfen enthalten, die der Beratende sich in der Abwehrberatung zu nutzen machen kann. Außerdem hat der Außenprüfer lediglich Unstimmigkeiten festgestellt. Für diese Unstimmigkeiten gibt es jedoch oft Gründe. Diese müssen herausgearbeitet werden und dem Prüfer erläutert werden, sodass die Betriebsprüfung aus Sicht des Unternehmers erfolgreich abgeschlossen werden kann.

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