• Eine sachliche und ruhige Atmosphäre erleichtert allen Beteiligten die Schlussbesprechung.
  • An den sachlich richtigen Feststellungen sollte nicht herumdiskutiert werden. Sie sollten akzeptiert werden.
  • Zu Unrecht getroffene Feststellungen sollten sachlich und bestimmt widerlegt werden. Hierfür sollten die Rechtsgrundlagen, einschlägige Rechtsprechung und Fachliteratur bereitgehalten werden, um sie dem Prüfer vorlegen zu können. Sofern ein Sachverhalt im Verlauf der Prüfung nicht eindeutig vom Prüfer erkannt werden konnte, sollte dieser durch geeignete Unterlagen klargestellt werden.
  • Entfalten strittige Sachverhalte eine endgültige steuerliche Wirkung? Sind diese Steuern verloren oder stellen sie lediglich eine Verschiebung dar, die in den folgenden Zeiträumen wieder zurückgeholt werden können?
  • Handelt es sich lediglich um Verschiebungen, sollte überschlagen werden, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, hierüber einen Rechtsstreit zu führen. In Einzelfällen kann das Mehrergebnis einfach durch die Abgabe der Folge-Steuererklärung neutralisiert werden.
  • Sind die Feststellungen "echte" Mehrergebnisse, sollte darüber diskutiert werden. Hierbei kann auch deutlich auf die schon akzeptierten Mehrergebnisse hingewiesen werden. Im Zweifel sollte gegen den entsprechenden Bescheid Einspruch eingelegt werden.
  • In der Besprechung sollten Sie versuchen, dass die eindeutig zu Mehrergebnis führenden Sachverhalte zuerst angesprochen werden. Hiernach können die strittigen Sachverhalte abgehandelt werden.
  • Sofern die Besprechung beim Steuerberater oder im Betrieb stattfindet, lockern zwischendurch Kaffee oder Erfrischungsgetränke die Atomsphäre auf. Kaffee, Tee oder Erfrischungsgetränke sind keine Bestechungsversuche.

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