Zusammenfassung

 
Überblick

Die steuerliche Betriebsprüfung wendet bei ihren Prüfungen mathematisch/statistische Methoden an, mit denen sie bei bargeldintensiven Unternehmen unter anderem die Kassenführung überprüft. Es handelt sich dabei insbesondere um den "Chi-Quadrat-Test", Überprüfungen auf der Grundlage des "Benford-Gesetzes" und das Prüfungsverfahren "Zeitreihenvergleich". Durch die seit 2001 gefestigte Rechtsprechung kann in der Praxis davon ausgegangen werden, dass Auffälligkeiten bei der Anwendung dieser mathematisch-statistischen Methoden nur dann zu Korrekturen der steuerlichen Bemessungsgrundlagen führen, wenn zusätzlich zu diesen Auffälligkeiten Mängel in den Aufzeichnungen, in der Belegablage oder in anderer Weise auftreten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen.

In § 158 AO regelt der Gesetzgeber, dass eine Buchhaltung bzw. die Aufzeichnungen eines Unternehmens, die den einschlägigen Vorschriften der §§ 140148 AO entsprechen, als formell ordnungsgemäß anzusehen sind. Buchhaltung bzw. Aufzeichnungen können nach der BFH-Rechtsprechung nur dann verworfen werden, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit materiell unrichtig sind.

Einige markante Urteile betreffend Kassenführung und Überprüfung mittels mathematisch/statistischen Methoden können beispielhaft der nachfolgenden Auflistung entnommen werden:

1 Beweiskraft der Kassenführung

Buchführung und Aufzeichnungen sind formell ordnungsgemäß, wenn sie den Vorschriften der §§ 140148 AO entsprechen. Dann können bzw. müssen sie der Besteuerung zugrunde gelegt werden.[1]

Diese steuerliche Vermutung der Richtigkeit nach § 158 AO unterstellt auch, dass die formellen handelsrechtlichen Vorschriften eingehalten worden sind.

 
Wichtig

Aus dieser formellen Richtigkeit folgt die Vermutung der sachlichen Richtigkeit

Ist die Buchführung nach den §§ 140148 AO und den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften formell ordnungsmäßig, wird auch die sachliche Richtigkeit unterstellt. In Fällen dieser Art trägt die Finanzverwaltung die Beweislast für die Feststellung einer möglichen sachlichen Unrichtigkeit.

Eine formell ordnungsmäßige Buchführung kann nur verworfen werden, soweit sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit materiell unrichtig ist.[2] Ob und wie bei der Überprüfung die vorgelegten Bücher und Aufzeichnungen der Besteuerung zugrunde gelegt werden können, kann dieser Übersicht entnommen werden:

Abb. 1: Wann die Buchführung der Besteuerung unterworfen wird, wann sie berichtigt und wann verworfen wird

2 Mathematische Methoden zur Überprüfung der Kassenführung

Sofern die Kassenführung Anlass zu Zweifel gibt, wird sie auf Abweichungen mittels statistischer Methoden überprüft. Hierbei werden je nach Datenmenge entweder das Chi-Quadrat-Testverfahren oder die Analyse nach dem Benfor...

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