Bei Einfuhren, die zum freien Verkehr abgefertigt wurden, kann geprüft werden,

  • ob die Einfuhrabgaben in richtiger Höhe errechnet und entrichtet wurden. Dies beinhaltet auch eine Kontrolle der richtigen Einreihung (Tarifierung) mit der richtigen Warennummer und die Kontrolle der Zollwertberechnungen.
  • ob die Voraussetzungen für eine Zollvergünstigung vorhanden waren. Dies beinhaltet z. B. die Prüfung der vorgelegten Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, Form A) bzw. der Ursprungserklärungen auf den Handelsrechnungen. Oder die Kontrolle, ob zum Zeitpunkt des Antrages Kontingente offen waren (Windhundverfahren). Präferenznachweise müssen unbedingt im Original vorgelegt werden. Die Vorlage als Kopie reicht hier nicht aus und führt zur Versagung der in Anspruch genommenen Präferenz.
  • ob bestimmte Auflagen aus Genehmigungen für Vereinfachungsverfahren (z. B. Sammelzollverfahren) eingehalten wurden.

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