Wie dargelegt, kann der Export, also die Ausfuhrseite geprüft werden sowie der Import, also die Einfuhrseite. Unter Export im weiteren Sinn ist sowohl die Versendung innerhalb der EU (Intrahandel) als auch die Ausfuhr in Drittländer (Extrahandel) zu verstehen. Exportsendungen sind grundsätzlich von Verbrauch- und Umsatzsteuern befreit. Die Steuerbefreiungen sind in den Verbrauchsteuer- und im Umsatzsteuergesetz geregelt, nicht im Unionszollkodex.

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