Die Zollprüfung wird die Vorlage der zollrechtlich oder außenwirtschaftsrechtlich relevanten Unterlagen verlangen. Bei der Einfuhr müssen – je nachdem, ob Vereinfachungsverfahren bewilligt wurden – zahlreiche Informationen nicht in Papierform dargelegt werden. Die Unterlagen müssen aber vorgehalten werden und sind in einer Zollprüfung vorzulegen. Können die Unterlagen nicht vorgelegt werden, fehlt es an der sog. Prüffähigkeit des Unternehmens. Regelmäßig wird bereits in diesem Moment ein Bußgeldverfahren gegen den Unternehmer eröffnet. In Vorbereitung einer Zollprüfung empfiehlt es sich daher dringend, das Vorhandensein und die Vollständigkeit der maßgeblichen Unterlagen zu prüfen und zu gewährleisten. Im Zweifel müssen diese noch vor der Prüfung beim Zolldienstleister bzw. der Zollagentur angefordert werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge