Die Zollverwaltung erstellt zu Beginn eines Jahres einen Prüfungsplan, in dem die im jeweiligen Jahr zu prüfenden Unternehmen festgelegt werden. Es gibt verschiedene Umstände, die zu einer Prüfung führen können: Ein aufgetretener Fehler in der laufenden Verzollung kann Anlass sein, wie z. B. eine anonyme Anzeige oder Eingabe. Daneben sammelt die Zollverteilung Informationen über die Wirtschaftsbeteiligten (sog. DEBBI-Rating). Ist ein Wirtschaftsbeteiligter unzuverlässig, wird das erfasst. Er wird dann häufiger geprüft als ein zuverlässiger Wirtschaftsbeteiligter. Durch die Einführung eines besonderen Zuverlässigkeits-Status, des sog. zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) kann der Zoll seine Ressourcen optimal einteilen. Der AEO wird sehr viel seltener – wenn überhaupt – geprüft als der Wirtschaftsbeteiligte ohne entsprechenden Zuverlässigkeits-Status. Es kann daher nur jedem Unternehmer empfohlen werden, zu versuchen, den AEO-Status zu erlangen.

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