Wird der Schritt in die Selbstständigkeit bereits während der Berufstätigkeit eingeleitet, sollte folgende Steuersparstrategie ins Kalkül gezogen werden:
Noch während der Betriebseröffnungsphase werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bestellt, die im kommenden Geschäftsjahr benötigt werden. Hierfür kann bereits vor der Betriebseröffnung ein Investitionsabzugsbetrag i. H. v. 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten abgesetzt werden.[1]
Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags im Zuge der Betriebseröffnung führt regelmäßig zu einem Verlust, der mit den positiven Einkünften aus der bisherigen Arbeitnehmertätigkeit verrechnet werden kann, eine geringere Steuerbelastung einer etwaigen Abfindung bewirkt und eine Einkommensteuererstattung als Anschubfinanzierung auslöst.
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