Wird der Schritt in die Selbstständigkeit bereits während der Berufstätigkeit eingeleitet, sollte folgende Steuersparstrategie ins Kalkül gezogen werden:

Noch während der Betriebseröffnungsphase werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bestellt, die im kommenden Geschäftsjahr benötigt werden. Hierfür kann bereits vor der Betriebseröffnung ein Investitionsabzugsbetrag i. H. v. 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten abgesetzt werden.[1]

Die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags im Zuge der Betriebseröffnung führt regelmäßig zu einem Verlust, der mit den positiven Einkünften aus der bisherigen Arbeitnehmertätigkeit verrechnet werden kann, eine geringere Steuerbelastung einer etwaigen Abfindung bewirkt und eine Einkommensteuererstattung als Anschubfinanzierung auslöst.

[1] Zu den Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag bei Betriebseröffnung vgl. BMF, Schreiben v. 20.3.2017, IV C 6 – S 2139 – b/07/10002 – 02, BStBl 2017 I S. 423, Tz. 2 f., 21 ff.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge