Verluste aufgrund von Unterschlagungen mit betrieblicher Veranlassung, z. B. bei Verlusten von Wirtschaftsgütern im Betriebsvermögen, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Private Verluste dürfen sich betrieblich nicht auswirken.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge