Aufwendungen für betrieblich veranlasste Internetnutzung, wie z. B. die Inanspruchnahme von Online-Diensten oder der Versand von E-Mails, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei teilweiser privater Nutzung ist dieser Anteil steuerlich nicht abzugsfähig. Der betriebliche Anteil kann durch Nachweise oder durch Schätzung ermittelt werden.

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